Jede Immobilie hat ihre Geschichte. Handelt es sich um die ehemals glückliche Ehe, auf die nun die Trennung folgt, wird das Haus oder die Wohnung zur sogenannten "Scheidungsimmobilie". Viele ehemalige Paare möchten diese gemeinsame Vergangenheit verständlicherweise schnell loswerden und die Immobilie verkaufen oder vermieten. Diese Entscheidung sollte jedoch nicht überstürzt getroffen werden. Mit der Beratung eines erfahrenen Immobilienmaklers wie wir von Immobilia Obergruber im Mostviertel treffen Sie sicher die für Sie richtige Wahl.
Wenn Sie sich nach einem ausführlichen Gespräch und nach Abwägung aller Optionen für den Verkauf Ihrer Immobilie entscheiden, sollten Sie diesen Schritt für Schritt vollziehen. Wir verstehen, dass Sie schnell in ein neues Leben starten wollen, aber ein überstürzter Verkauf wird wahrscheinlich zu einem viel zu niedrigen Preis führen. Wahrscheinlich werden Sie es später bereuen, dass Ihnen bares Geld entgangen ist. Deshalb sollten Sie einen qualifizierten Makler mit dem Verkauf beauftragen.
Wir nehmen Ihnen die mühsamen Einzelschritte ab, führen eine realistische Wertermittlung durch und lassen Sie in dem umfangreichen Prozess weitestgehend außen vor. Freuen Sie sich auf den Verkaufserlös und wenig Stress in einer unangenehmen Situation wie der Scheidungsphase.
Erwägen Sie alternativ die Vermietung Ihrer ehemals gemeinsam bewohnten Immobilie. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn Sie weiterhin auf die Kapitalanlage Haus oder Eigentumswohnung setzen wollen, vielleicht weil Kinder vorhanden sind, die später einmal erben sollen.
Entscheidend für den Erfolg der Vermietung sind zwei Aspekte: die Sicherheit, einen solventen Vertragspartner zu finden, und die Absprache, wer der Ansprechpartner für die künftigen Mieter ist. Im ersten Fall können Sie sich auch auf Ihren Makler verlassen. Er übernimmt die Suche nach einem Mietinteressenten und führt auch die Besichtigungen durch. Im zweiten Fall ist die Beauftragung einer Hausverwaltung eine angenehme Lösung, wenn keiner der Partner weiterhin in der Nähe wohnen wird.
Je nach Grundriss und Größe der bisher gemeinsam genutzten Immobilie ist auch eine weitere Nutzung als getrennte Partner möglich. In diesem Fall könnten Sie das Haus baulich in zwei Wohnungen aufteilen und jeweils eine davon bewohnen.
Alternativ entscheiden sich viele Ex-Paare dafür, dass nur ein Partner auszieht und der andere die Immobilie weiter bewohnt. Dies kommt natürlich nur dann in Frage, wenn das Haus oder die Wohnung für eine alleinige Nutzung nicht zu groß ist. Der andere Partner wird ausbezahlt und die Scheidungsimmobilie wird zu einer normale Eigentumswohnung. Für die Höhe der Zahlung ist im Vorfeld eine neutrale Wertermittlung erforderlich, die gerne wieder ein Makler übernimmt.
Deshalb empfehlen wir: Sprechen Sie mit uns, wägen Sie die Perspektiven ab und treffen Sie trotz aller Eile eine fundierte Entscheidung, die sich auch nach Jahren oder Jahrzehnten noch gut anfühlt! Unsere Experten von Immobilia Obergruber sind auch für Sie da!