Sinnvoll heizen: So fangen Sie steigende Energiepreise auf

Die weniger erfreulichen Nachrichten nehmen kein Ende: Tag für Tag berichten TV und Presse, dass die Energiekosten nach wie vor steigen. Dies trifft vor allem die Hausbesitzer, die immer noch auf fossile Heizstoffe angewiesen sind. Dass Alternativen gesucht werden müssen, ist jedem klar, doch welche Heizmethode ist zukunftsträchtig und gleichermaßen ökologisch wie auch ökonomisch sinnvoll?

Preisvergleiche: Immense Steigerungen halten an

Die Preise für Erdgas stiegen allein von August bis September 2022 um 28,1 %, im Vergleich zu 2021 um 113,5 %. Wer in der Vergangenheit auf Holzpellets setzte, erfuhr in diesem Jahr ebenso eine unliebsame Überraschung. Vor allem im Zeitraum von August bis September 2022 war die Preiserhöhung deutlich spürbar. 25,8 % mehr mussten bezahlt werden, seit 2021 betrug die Steigerung 148,2 %. Den schlimmsten Preissprung mussten allerdings die Bezieher von Fernwärme erfahren. Im Vergleich August - September wurden ihnen 35,9 % mehr Kosten abverlangt.

Im Aufwind: Erneuerbare Energien

Wer nicht bereits in früheren Jahren auf Wärmepumpe, Photovoltaik und Speicher gesetzt hat, sollte rasch umsteigen. Erleichtert wird der Umbau der Heizungen durch ein großzügiges Förderprogramm der Regierung. „Raus aus Öl und Gas" lautet die Devise. 650 Millionen Euro standen für 2021/22 zur Verfügung. Für die Jahre 2023 bis 2025 sind weitere Förderungen mit insgesamt 1.1140 Millionen Euro bereits gesetzlich festgeschrieben.

Profitieren sollen von dieser Förderaktion zum einen Eigentümer, Bauberechtigte und Mieter eines Ein-,/Zweifamilien- oder Reihenhauses. Ein weiterer Teilplan ist die Förderung für Heizungsumbauten im mehrgeschossigen Wohnbau. Eigentümer wie Hausverwaltung von mehrgeschossigen Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten können entsprechende Anträge stellen. Ebenso berechtigt können Mieter oder Eigentümer von einzelnen Wohnungen sein.

Gegenleistungen: Anforderungen für Bauherren und Eigentümer

Ganz frei in der Wahl sind Eigentümer und Bauherren nicht mehr, wenn es um den Ein- oder Umbau von Heizungen geht. Hier hat der Gesetzgeber klare Regelungen getroffen, um zum einen den Aspekt der Umweltverträglichkeit und zum anderen die Abhängigkeit von fossilen Heizstoffen und deren Lieferanten zu regulieren. In Stufen wird bis 2040 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz gültig.

Bereits ab 2023 dürfen im Neubau keine Gasheizungen mehr installiert werden. Ausnahmen gibt es nur noch für bereits geplante und im Bau befindliche Gebäude. Ebenso gilt, dass ab 2023 defekte Öl- und Kohleheizungen nur noch durch Heizsysteme ersetzt werden dürfen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ebenfalls ab 2025 müssen jedoch alle Kohle- und Gasheizungen abmontiert werden, die vor 1980 verbaut wurden. Diese Maßnahme wird durch staatliche Förderungen erleichtert.

Bis 2035 müssen in Bestandsimmobilien Ölheizungen ausgetauscht sein. Etwas mehr zeitlichen Spielraum haben Eigentümer, die Gasheizungen betreiben. Sie haben die Wahl, auf Heizsysteme mit erneuerbarem Gas umzustellen oder ein anderes entsprechendes erneuerbares System zu wählen. Auch dezentrale Anlagen wie Gasetagenheizungen müssen bis 2040 umgestellt werden, falls sich die Immobilie in einem Gebiet mit bereits ausgebauter Fernwärme befindet.

Gerne sind wir von Immobilia Obergruber Ihnen dabei behilflich, Ihre individuellen Fördermöglichkeiten für den Umbau der Heizanlage zu überprüfen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular zur Vereinbarung eines Beratungstermins.

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